Verkehrsrecht

Jede Person ist Verkehrsteilnehmer, sei es als Kraft- oder Radfahrer bzw. auch als Fußgänger.

Bei einem Unfall verhelfen wir Ihnen zu einer zügigen und umfassenden Schadenregulierung, einschließlich Sach- und Personenschaden mit Schmerzensgeld. Im Rahmen unberechtigter, gegen Sie gerichteter Forderungen arbeiten wir mit Ihrer Haftpflichtversicherung zusammen, um unbegründete Ansprüche abzuwehren.

In Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafsachen und Eintragungen im Verkehrszentralregister übernehmen wir engagiert Ihre Verteidigung und Vertretung.

Ansprechpartner:  Herr Rechtsanwalt Markus Griete