Sozialversicherungsrecht

Der Schwerpunkt der sozialrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei liegt im Sozialversicherungsrecht. Dieses stellt, ausgestaltet als öffentliche Pflichtversicherung, einen auf gesetzlichen Grundlagen beruhenden, wichtigen Teil der sozialen Absicherung dar und umfasst die Versicherungszweige:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
    (z.B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Rentenleistungen wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen)

Im Zusammenhang auch mit den privaten Personenversicherungen (private Vorsorge) kann hier eine kompetente, umfassende Vertretung von Versicherten gewährleistet werden.

Im Rahmen der Unternehmens- und Arbeitgebervertretung stellen sich unter anderem etwa Fragen der Arbeitnehmerüberlassung (Scheinüberlassung, Scheinselbstständigkeit) bzw. sind Statusfeststellungsverfahren zur Sozialversicherungspflicht (Befreiung, Nachzahlung oder Rückforderung von Beiträgen) durchzuführen.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Markus Griete